Worum es geht: Wenn Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können, gibt es drei Wege — das Insolvenzverfahren, das Verfahren in Eigenverwaltung (Sie bleiben am Steuer) oder eine Sanierung mit den Gläubigern ohne Gericht; welcher passt, hängt von wenigen Fragen ab, und die stellen wir zuerst: Sie beantworten zehn Fragen, danach fragen wir nur ab, was für Ihren Fall gilt, Sie laden Unterlagen hoch, sehen den Preis und unterschreiben zum Schluss den Auftrag. Was Sie nicht wissen, lassen Sie frei — wir fragen nach.
Wichtig, bitte zuerst lesen: Ist Ihre Firma eine GmbH oder UG und zahlungsunfähig oder überschuldet, muss der Antrag spätestens drei Wochen danach beim Gericht sein. Zahlungsunfähig heißt: fällige Rechnungen bleiben liegen, weil das Geld fehlt. Überschuldet heißt: die Schulden sind höher als alles, was die Firma noch besitzt. Die drei Wochen sind eine Höchstfrist, kein Puffer — sie laufen ab dem Tag, an dem der Zustand eingetreten ist, nicht ab dem Tag, an dem Sie es gemerkt haben.
Insolvenz beantragen: Das Gericht setzt einen Verwalter ein. Der entscheidet, ob der Betrieb verkauft oder geschlossen wird. Für Sie ist der Druck weg, aber auch das Steuer aus der Hand.
Eigenverwaltung: Sie bleiben Geschäftsführer, ein Sachwalter kontrolliert. Der Betrieb läuft weiter, die Schulden werden über einen Plan geordnet, oft mit deutlichem Teilverzicht. Das Gericht lässt das nur zu, wenn Vorbereitung und Zahlen überzeugen.
Schuldensanierung ohne Gericht: Wir verhandeln direkt mit den Gläubigern über Raten, Stillhalten und Teilverzicht. Nichts wird veröffentlicht. Funktioniert nur, solange Sie noch zahlungsfähig sind und die Gläubiger mitmachen — es gibt keinen Zwang.
Die zehn Fragen oben klären das im Wesentlichen. Grob: läuft das Geschäft im Kern und ist noch Geld für ein paar Monate da, lohnt Sanierung oder Eigenverwaltung. Ist das Geld weg und das Geschäftsmodell trägt nicht mehr, ist der normale Insolvenzantrag der ehrlichste und günstigste Weg. Nach Ihren Antworten machen wir einen Vorschlag, den Sie überschreiben können.
Ja, das ist häufiger als man denkt. Entweder über einen Plan in der Eigenverwaltung, oder indem der Betrieb aus dem Verfahren heraus an einen neuen Träger verkauft wird. Kunden, Verträge und Mitarbeiter gehen dabei oft mit über.
Dann ist schnell handeln das Wichtigste — jeder weitere Tag erhöht das Risiko. Die Verspätung ist kein Grund, noch länger zu warten: Gerichte und Staatsanwaltschaften bewerten es deutlich milder, wenn Sie von selbst kommen und alles offenlegen. Rufen Sie an, statt das Formular auszufüllen.
Grundsätzlich nicht — dafür gibt es die GmbH. Persönlich wird es in drei Fällen: Sie haben gebürgt, Sie haben den Antrag zu spät gestellt, oder Sie haben nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit noch Zahlungen geleistet, die nicht mehr erlaubt waren. Nicht abgeführte Arbeitnehmer-Sozialabgaben kommen dazu und sind auch strafbar.
Vorsicht. Wer einzelne Gläubiger bevorzugt, muss das Geld später oft zurückgeben, und für Sie kann daraus persönliche Haftung werden. Löhne, Steuern und Sozialabgaben sind ein Sonderfall. Fragen Sie kurz nach, bevor Sie eine größere Zahlung auslösen — dieser Anruf ist bei uns kostenlos.
Die Firmeninsolvenz betrifft das Vermögen der Firma. Ihr Privatvermögen kommt nur ins Spiel, soweit Sie gebürgt haben oder persönlich haften. Ist auch privat zu viel offen, gibt es dafür ein eigenes Verfahren, das nach drei Jahren mit Schuldenfreiheit endet. Beides lässt sich gut nebeneinander laufen lassen — kreuzen Sie das oben einfach an.
Ja. Für die drei Monate vor der Eröffnung zahlt die Arbeitsagentur Insolvenzgeld — in der Regel das vollständige Netto. Wir melden das an und bereiten die Unterlagen so vor, dass die Auszahlung nicht ins Stocken kommt. Für Ihre Leute ist das meist der wichtigste Punkt.
Beim Gerichtsverfahren ja: die Eröffnung wird öffentlich bekannt gemacht. Bei der Sanierung ohne Gericht erfahren nur die Gläubiger davon, mit denen wir sprechen. Wir helfen bei der Ansprache — offen und früh informiert kommt fast immer besser an als ein Gerücht.
Ja, der Betrieb läuft im vorläufigen Verfahren normalerweise weiter — das ist sogar der Sinn der Sache. Neue Einkäufe stimmen Sie mit dem Verwalter oder Sachwalter ab, das ist Routine.
Zwei Blöcke. Erstens unser Festpreis, den Sie in Stufe 2 sehen — der steht vorher fest. Zweitens Gerichtskosten und die Vergütung des Verwalters; die setzt das Gericht fest und sie werden im Regelfall aus dem Vermögen der Firma bezahlt, nicht von Ihnen privat. Reicht das Vermögen dafür nicht, gibt es die Stundung; darüber sprechen wir im Erstgespräch.
Nach dem Absenden melden wir uns innerhalb eines Werktags. Läuft eine Pfändung oder eine Frist, am selben Tag. Ein vollständiger Insolvenzantrag ist bei uns in der Regel in fünf bis zehn Tagen beim Gericht, bei Eile schneller.
Ja. Das Gericht will aktuelle Zahlen, also holen wir das nach. Das rechnen wir nach Aufwand getrennt ab und sagen Ihnen den Rahmen vorher. Das ist kein Grund, den Antrag zu verschieben — die Frist läuft unabhängig davon.
Ihre Angaben und Unterlagen gehen nur an die Stellen, die für Ihren Fall zuständig sind — Gericht, Behörden, benannte Gläubiger. Sonst niemand. Nach Abschluss bewahren wir sie so lange auf, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, und löschen sie danach.
Wir sind Ihr Buchhaltungs- und Bilanzbüro und bereiten alles vor: Zahlen, Antragsunterlagen, Gläubigerliste, Insolvenzgeld, Kommunikation. Wo eine Rechtsvertretung nötig ist, arbeiten wir mit Fachanwälten für Insolvenzrecht zusammen und bringen sie mit — Sie müssen niemanden selbst suchen. Kosten dafür sagen wir vorher.