Wenn das Geld nicht mehr reicht

Insolvenz beantragen oder Schulden sanieren.

Worum es geht: Wenn Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können, gibt es drei Wege — das Insolvenzverfahren, das Verfahren in Eigenverwaltung (Sie bleiben am Steuer) oder eine Sanierung mit den Gläubigern ohne Gericht; welcher passt, hängt von wenigen Fragen ab, und die stellen wir zuerst: Sie beantworten zehn Fragen, danach fragen wir nur ab, was für Ihren Fall gilt, Sie laden Unterlagen hoch, sehen den Preis und unterschreiben zum Schluss den Auftrag. Was Sie nicht wissen, lassen Sie frei — wir fragen nach.

Wichtig, bitte zuerst lesen: Ist Ihre Firma eine GmbH oder UG und zahlungsunfähig oder überschuldet, muss der Antrag spätestens drei Wochen danach beim Gericht sein. Zahlungsunfähig heißt: fällige Rechnungen bleiben liegen, weil das Geld fehlt. Überschuldet heißt: die Schulden sind höher als alles, was die Firma noch besitzt. Die drei Wochen sind eine Höchstfrist, kein Puffer — sie laufen ab dem Tag, an dem der Zustand eingetreten ist, nicht ab dem Tag, an dem Sie es gemerkt haben.

1Zehn FragenJetzt
2Angaben, Unterlagen, PreisDanach
3Vollmacht und AbsendenZum Schluss

Zehn Fragen zu Ihrer Lage

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Können Sie fällige Rechnungen nicht mehr bezahlen?Gemeint sind Rechnungen, die schon fällig sind und für die kein Geld da ist — nicht Rechnungen, die erst später kommen.
Sind die Schulden höher als alles, was die Firma besitzt?Also: alle Verbindlichkeiten zusammen gegen alles Vermögen — Bank, Waren, Maschinen, Forderungen.
Ist die Firma im Kern gesund — also gäbe es ohne die Schulden ein Geschäft, das läuft?Wenn ja, kommt eine Sanierung in Frage: Betrieb weiter, Schulden neu geordnet.
Möchten Sie die Firma selbst weiterführen?Bei der Eigenverwaltung bleiben Sie Geschäftsführer, ein Sachwalter schaut mit. Sonst übernimmt ein Insolvenzverwalter.
Haben Sie Mitarbeiter?Dann können Löhne für drei Monate über das Insolvenzgeld der Arbeitsagentur laufen. Das müssen wir früh anmelden.
Haben Sie Steuern oder Sozialabgaben noch nicht abgeführt?Nicht gezahlte Arbeitnehmer-Sozialabgaben sind strafbar. Das ändert die Reihenfolge dessen, was wir zuerst tun.
Läuft schon eine Pfändung, ein Vollstreckungsbescheid oder eine Kontosperre?Auch ein Antrag, den ein Gläubiger gegen Ihre Firma gestellt hat, gehört hierher.
Haben Sie persönlich für Schulden der Firma gebürgt?Zum Beispiel eine Bürgschaft bei der Bank oder ein Kredit auf Ihren Namen. Das entscheidet, ob Sie auch privat betroffen sind.
Gibt es Geld oder Kredit, um die nächsten drei Monate zu überbrücken?Zum Beispiel ein Gesellschafterdarlehen, ein Investor oder eine zugesagte Linie der Bank.
Sind Buchhaltung und Jahresabschlüsse auf dem aktuellen Stand?Das Gericht will aktuelle Zahlen. Fehlen sie, holen wir das für Sie nach — das rechnen wir getrennt ab.
Noch nicht alle Fragen beantwortet

Unser Vorschlag für Ihren Weg

Aus Ihren Antworten

Ihre Firma

Immer nötig

Bitte genau so, wie es im Handelsregister steht.

Zahlen und Größe

Beeinflusst den Preis

Schätzungen genügen. Wir rechnen damit einen Preis aus, der beim Auftrag fest gilt.

Alle, die Geld von Ihnen bekommen — Lieferanten, Bank, Finanzamt, Kasse.
Bestimmt den Faktor für Umfang und Aufwand.
Löhne und InsolvenzgeldFrage 5: Ja

Sind Löhne offen, können drei Monate über das Insolvenzgeld laufen. Wir melden das für Ihre Leute an.

Offene Steuern und SozialabgabenFrage 6: Ja

Das behandeln wir zuerst — nicht abgeführte Arbeitnehmerbeiträge sind strafbar, und die Frist läuft.

Pfändung oder Antrag eines GläubigersFrage 7: Ja

Hier zählt jeder Tag. Bitte nennen Sie, was läuft, und laden Sie die Schreiben unten hoch.

Ihre persönliche HaftungFrage 8: Ja

Bürgschaften bleiben bestehen, auch wenn die Firma weg ist. Wir sagen Ihnen, was auf Sie zukommt.

Bei privater Überschuldung gibt es ein eigenes Verfahren mit Schuldenfreiheit nach drei Jahren.
Buchhaltung nachholenFrage 10: Nein

Das Gericht braucht aktuelle Zahlen. Wir holen das nach — nach Aufwand, getrennt vom Festpreis.

Unterlagen hochladen

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Foto oder PDF genügt. Was fehlt, lassen Sie weg — wir melden uns, wenn wir etwas davon brauchen.

Liste aller Gläubiger mit BeträgenAuch eine einfache Tabelle oder ein Ausdruck aus der Buchhaltung.
Kontoauszüge der letzten drei MonateAlle Geschäftskonten, gern als PDF aus dem Onlinebanking.
Letzter Jahresabschluss oder die letzte BWAWenn beides da ist: beides.
Mahnungen, Pfändungen, Post vom GerichtAlles, was Druck macht — auch Schreiben von Anwälten.
Post vom Finanzamt und von der KrankenkasseBescheide, Rückstandsaufstellungen, Beitragsnachweise.
Verträge, die viel Geld kostenMiete, Leasing, Kredite, Personal.
Lohnabrechnungen der letzten drei MonateBrauchen wir für das Insolvenzgeld.
Ihre Bürgschaften und privaten KrediteDie Verträge, die Sie selbst unterschrieben haben.

Ihr Preis

Wählen Sie oben einen Weg
Gesamt bruttoIndikative Berechnung auf Basis Ihrer Angaben — kein Angebot im Rechtssinne. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie schriftlich vor Auftragserteilung. Gerichtskosten und die Vergütung des Verwalters setzt das Gericht fest und sind hier nicht enthalten.

Fast fertig

Wir prüfen alles und melden uns innerhalb eines Werktags mit dem nächsten Schritt.

Vollmacht und Auftrag

Vertretung im Verfahren

Damit wir für Sie handeln dürfen, brauchen wir eine Vollmacht. Damit dürfen wir für Ihre Firma mit Gericht, Finanzamt, Krankenkassen, Arbeitsagentur und Gläubigern sprechen und die nötigen Anträge stellen. Sie entscheiden weiter alles Wesentliche selbst; die Vollmacht können Sie jederzeit widerrufen.

VollmachtgeberIhre Firma
BevollmächtigtOnlineBilanz AG
Gewählter Weg
Preis, netto
Die getippte Namensangabe gilt als Unterschrift.

Unterschrieben und abgesendet.

Wir sehen uns Ihre Angaben noch heute an und rufen Sie innerhalb eines Werktags an. Läuft eine Frist oder eine Pfändung, melden wir uns sofort. Bis dahin: keine neuen Zahlungen an einzelne Gläubiger, keine Vermögensgegenstände verkaufen — das könnte später zurückgefordert werden.

Wie es abläuft — und was oft gefragt wird

Antworten in normaler Sprache
Tag 1Gespräch und PrüfungWir sehen Ihre Zahlen an und sagen Ihnen klar, welcher Weg möglich ist — und welcher nicht.
Tag 2 bis 10Antrag oder VerhandlungEntweder geht der Antrag zum Gericht, oder wir sprechen mit den Gläubigern.
Woche 2 bis 6Vorläufiges VerfahrenEin Verwalter oder Sachwalter prüft. Löhne laufen über das Insolvenzgeld weiter.
Ab Monat 2Verfahren eröffnetAbwicklung, Verkauf oder Plan — je nach Weg. Danach ist die Sache erledigt.
Die drei Wege
Was ist der Unterschied zwischen den drei Wegen?

Insolvenz beantragen: Das Gericht setzt einen Verwalter ein. Der entscheidet, ob der Betrieb verkauft oder geschlossen wird. Für Sie ist der Druck weg, aber auch das Steuer aus der Hand.

Eigenverwaltung: Sie bleiben Geschäftsführer, ein Sachwalter kontrolliert. Der Betrieb läuft weiter, die Schulden werden über einen Plan geordnet, oft mit deutlichem Teilverzicht. Das Gericht lässt das nur zu, wenn Vorbereitung und Zahlen überzeugen.

Schuldensanierung ohne Gericht: Wir verhandeln direkt mit den Gläubigern über Raten, Stillhalten und Teilverzicht. Nichts wird veröffentlicht. Funktioniert nur, solange Sie noch zahlungsfähig sind und die Gläubiger mitmachen — es gibt keinen Zwang.

Wie weiß ich, welcher Weg zu mir passt?

Die zehn Fragen oben klären das im Wesentlichen. Grob: läuft das Geschäft im Kern und ist noch Geld für ein paar Monate da, lohnt Sanierung oder Eigenverwaltung. Ist das Geld weg und das Geschäftsmodell trägt nicht mehr, ist der normale Insolvenzantrag der ehrlichste und günstigste Weg. Nach Ihren Antworten machen wir einen Vorschlag, den Sie überschreiben können.

Kann meine Firma nach der Insolvenz weitermachen?

Ja, das ist häufiger als man denkt. Entweder über einen Plan in der Eigenverwaltung, oder indem der Betrieb aus dem Verfahren heraus an einen neuen Träger verkauft wird. Kunden, Verträge und Mitarbeiter gehen dabei oft mit über.

Fristen und Haftung
Ich habe die drei Wochen vielleicht schon überschritten. Was jetzt?

Dann ist schnell handeln das Wichtigste — jeder weitere Tag erhöht das Risiko. Die Verspätung ist kein Grund, noch länger zu warten: Gerichte und Staatsanwaltschaften bewerten es deutlich milder, wenn Sie von selbst kommen und alles offenlegen. Rufen Sie an, statt das Formular auszufüllen.

Hafte ich persönlich für die Schulden der Firma?

Grundsätzlich nicht — dafür gibt es die GmbH. Persönlich wird es in drei Fällen: Sie haben gebürgt, Sie haben den Antrag zu spät gestellt, oder Sie haben nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit noch Zahlungen geleistet, die nicht mehr erlaubt waren. Nicht abgeführte Arbeitnehmer-Sozialabgaben kommen dazu und sind auch strafbar.

Darf ich jetzt noch Rechnungen bezahlen?

Vorsicht. Wer einzelne Gläubiger bevorzugt, muss das Geld später oft zurückgeben, und für Sie kann daraus persönliche Haftung werden. Löhne, Steuern und Sozialabgaben sind ein Sonderfall. Fragen Sie kurz nach, bevor Sie eine größere Zahlung auslösen — dieser Anruf ist bei uns kostenlos.

Was ist mit meinem Haus, meinem Auto, meinem Privatvermögen?

Die Firmeninsolvenz betrifft das Vermögen der Firma. Ihr Privatvermögen kommt nur ins Spiel, soweit Sie gebürgt haben oder persönlich haften. Ist auch privat zu viel offen, gibt es dafür ein eigenes Verfahren, das nach drei Jahren mit Schuldenfreiheit endet. Beides lässt sich gut nebeneinander laufen lassen — kreuzen Sie das oben einfach an.

Mitarbeiter, Kunden, Alltag
Bekommen meine Mitarbeiter noch Geld?

Ja. Für die drei Monate vor der Eröffnung zahlt die Arbeitsagentur Insolvenzgeld — in der Regel das vollständige Netto. Wir melden das an und bereiten die Unterlagen so vor, dass die Auszahlung nicht ins Stocken kommt. Für Ihre Leute ist das meist der wichtigste Punkt.

Erfahren meine Kunden und Lieferanten davon?

Beim Gerichtsverfahren ja: die Eröffnung wird öffentlich bekannt gemacht. Bei der Sanierung ohne Gericht erfahren nur die Gläubiger davon, mit denen wir sprechen. Wir helfen bei der Ansprache — offen und früh informiert kommt fast immer besser an als ein Gerücht.

Kann ich weiter Umsatz machen und einkaufen?

Ja, der Betrieb läuft im vorläufigen Verfahren normalerweise weiter — das ist sogar der Sinn der Sache. Neue Einkäufe stimmen Sie mit dem Verwalter oder Sachwalter ab, das ist Routine.

Kosten und Ablauf bei uns
Was kostet das Verfahren insgesamt?

Zwei Blöcke. Erstens unser Festpreis, den Sie in Stufe 2 sehen — der steht vorher fest. Zweitens Gerichtskosten und die Vergütung des Verwalters; die setzt das Gericht fest und sie werden im Regelfall aus dem Vermögen der Firma bezahlt, nicht von Ihnen privat. Reicht das Vermögen dafür nicht, gibt es die Stundung; darüber sprechen wir im Erstgespräch.

Wie schnell geht es los?

Nach dem Absenden melden wir uns innerhalb eines Werktags. Läuft eine Pfändung oder eine Frist, am selben Tag. Ein vollständiger Insolvenzantrag ist bei uns in der Regel in fünf bis zehn Tagen beim Gericht, bei Eile schneller.

Meine Buchhaltung ist nicht aktuell — geht das trotzdem?

Ja. Das Gericht will aktuelle Zahlen, also holen wir das nach. Das rechnen wir nach Aufwand getrennt ab und sagen Ihnen den Rahmen vorher. Das ist kein Grund, den Antrag zu verschieben — die Frist läuft unabhängig davon.

Was passiert mit meinen Daten?

Ihre Angaben und Unterlagen gehen nur an die Stellen, die für Ihren Fall zuständig sind — Gericht, Behörden, benannte Gläubiger. Sonst niemand. Nach Abschluss bewahren wir sie so lange auf, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, und löschen sie danach.

Sind Sie Rechtsanwälte?

Wir sind Ihr Buchhaltungs- und Bilanzbüro und bereiten alles vor: Zahlen, Antragsunterlagen, Gläubigerliste, Insolvenzgeld, Kommunikation. Wo eine Rechtsvertretung nötig ist, arbeiten wir mit Fachanwälten für Insolvenzrecht zusammen und bringen sie mit — Sie müssen niemanden selbst suchen. Kosten dafür sagen wir vorher.